Rechtsprechung
BGH, 19.08.1993 - 1 StR 433/93 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer
Rechtsprechung - Rechtsstaatswidrigkeit - Verfahrensverzögerung - Beschleunigungsgebot - Feststellung - Aussetzung der Hauptverhandlung - Urteilsfeststellungen - Zumessungsgrund - Strafhöhe
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- StV 1993, 638
Wird zitiert von ... (48) Neu Zitiert selbst (4)
- BVerfG, 19.04.1993 - 2 BvR 1487/90
Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Dauer eines Strafverfahrens - …
Auszug aus BGH, 19.08.1993 - 1 StR 433/93
Die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts(StV 1993, 352) und des BGH (NStZ 1988, 552; StV 1992, 452) sehen es als erforderlich an, daß "sich eine rechtsstaatswidrige Verfahrensverzögerung bei der Strafzumessung auswirken muß"; das Gericht muß hierbei "die Verletzung des Beschleunigungsgebots ausdrücklich feststellen und das Ausmaß der Berücksichtigung dieses Umstands näher bestimmen".Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (StV 1993, 352) und des Bundesgerichtshofs (NStZ 1988, 552; StV 1992, 452) "muß sich eine rechtsstaatswidrige Verfahrensverzögerung bei der Strafzumessung auswirken", wobei das Gericht "die Verletzung des Beschleunigungsgebots ausdrücklich feststellen und das Ausmaß der Berücksichtigung dieses Umstands näher bestimmen" muß.
- BGH, 06.09.1988 - 1 StR 473/88
Folgen eines "Nichtdaraufeingehen" auf das Verstreichen von sechs Jahren zwischen …
Auszug aus BGH, 19.08.1993 - 1 StR 433/93
Die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts(StV 1993, 352) und des BGH (NStZ 1988, 552; StV 1992, 452) sehen es als erforderlich an, daß "sich eine rechtsstaatswidrige Verfahrensverzögerung bei der Strafzumessung auswirken muß"; das Gericht muß hierbei "die Verletzung des Beschleunigungsgebots ausdrücklich feststellen und das Ausmaß der Berücksichtigung dieses Umstands näher bestimmen".Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (StV 1993, 352) und des Bundesgerichtshofs (NStZ 1988, 552; StV 1992, 452) "muß sich eine rechtsstaatswidrige Verfahrensverzögerung bei der Strafzumessung auswirken", wobei das Gericht "die Verletzung des Beschleunigungsgebots ausdrücklich feststellen und das Ausmaß der Berücksichtigung dieses Umstands näher bestimmen" muß.
- BGH, 26.05.1992 - 1 StR 131/92
Strafzumessung - Unangemessene Verfahrensverzögerungen
Auszug aus BGH, 19.08.1993 - 1 StR 433/93
Die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts(StV 1993, 352) und des BGH (NStZ 1988, 552; StV 1992, 452) sehen es als erforderlich an, daß "sich eine rechtsstaatswidrige Verfahrensverzögerung bei der Strafzumessung auswirken muß"; das Gericht muß hierbei "die Verletzung des Beschleunigungsgebots ausdrücklich feststellen und das Ausmaß der Berücksichtigung dieses Umstands näher bestimmen".Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (StV 1993, 352) und des Bundesgerichtshofs (NStZ 1988, 552; StV 1992, 452) "muß sich eine rechtsstaatswidrige Verfahrensverzögerung bei der Strafzumessung auswirken", wobei das Gericht "die Verletzung des Beschleunigungsgebots ausdrücklich feststellen und das Ausmaß der Berücksichtigung dieses Umstands näher bestimmen" muß.
- EGMR, 15.07.1982 - 8130/78
Eckle ./. Deutschland
Auszug aus BGH, 19.08.1993 - 1 StR 433/93
Es genügt nicht, daß "dem Zeitablauf zwischen Tat und Aburteilung Rechnung getragen und diesem strafmildernde Wirkung beigemessen" wird; vielmehr bedarf es "einer ausdrücklichen Feststellung der Verletzung des Beschleunigungsgebots und des Ausmaßes der Berücksichtigung dieses Umstands" (…alle Zitate aus Bundesverfassungsgericht a.a.O.; vgl. auch EGMR EuGRZ 1983, 371).
- BGH, 17.01.2008 - GSSt 1/07
Systemwechsel bei der Entschädigung für rechtsstaatswidrig verzögerte …
c) An diese Rechtsprechung des EGMR und des Bundesverfassungsgerichts anknüpfend haben die Strafsenate des Bundesgerichtshofs ihre ursprüngliche Spruchpraxis geändert: Ist ein Strafverfahren unter Verstoß gegen Art. 6 Abs. 1 Satz 1 MRK und rechtsstaatliche Grundsätze durch die Strafverfolgungsorgane verzögert worden, so hat der Tatrichter nach der neueren Rechtsprechung zunächst stets Art und Ausmaß der Verzögerung sowie ihre Ursache konkret festzustellen und - falls dies zum Ausgleich der vom Beschuldigten erlittenen Belastungen nicht ausreichend ist und andere rechtliche Folgen (Verfahrenseinstellung aus Opportunitätsgründen oder wegen eines Verfahrenshindernisses) nicht in Betracht kommen - in einem zweiten Schritt das Maß der Kompensation durch Vergleich der an sich verwirkten mit der tatsächlich verhängten Strafe ausdrücklich und konkret zu bestimmen (s. etwa BGHR StGB § 46 Abs. 2 Verfahrensverzögerung 7, 12; BGH NJW 1999, 1198, 1199; NStZ-RR 2000, 343; StV 1998, 377; 2002, 598; wistra 1997, 347; 2001, 177; 2002, 420; StraFo 2003, 247). - BGH, 23.08.2007 - 3 StR 50/07
Rechtsstaatswidrige Verfahrensverzögerung (Kompensationslösung; …
Hieran anknüpfend entwickelte sich in der Folgezeit eine Spruchpraxis aller Senate des Bundesgerichtshofs dahin, dass der Tatrichter zunächst stets Art und Ausmaß der Verzögerung sowie ihre Ursache konkret festzustellen und - falls dies zur Kompensation nicht ausreichend ist und andere rechtliche Folgen nicht in Betracht kommen - in einem zweiten Schritt das Maß der Kompensation durch Vergleich der an sich verwirkten mit der tatsächlich verhängten Strafe ausdrücklich und konkret zu bestimmen hat (vgl. BGHR StGB § 46 Abs. 2 Verfahrensverzögerung 7, 12; BGH NJW 1999, 1198, 1199; NStZ-RR 2000, 343; StV 1998, 377; 2002, 598; wistra 1997, 347; 2001, 177; 2002, 420; StraFo 2003, 247). - BGH, 13.11.2003 - 5 StR 376/03
Abgrenzung von Sachrüge und Verfahrensrüge: Anwendung auf das Recht auf …
Der 4. Strafsenat will einen solchen Verstoß auf Sachrüge dann berücksichtigen, wenn der sich aus den Urteilsgründen ergebende Zeitablauf die Erörterung nahelegt, daß eine vom Angeklagten nicht zu vertretende rechtsstaatswidrige Verfahrensverzögerung gegeben sein könnte (BGH StV 1998, 376 f.; BGH, Beschluß vom 23. April 1998 - 4 StR 135/98; in diesem Sinne wohl auch der 1. Strafsenat in BGHR StGB § 46 Abs. 2 Verfahrensverzögerung 7).
- BGH, 21.02.2002 - 1 StR 538/01
BGH bestätigt lebenslange Freiheitsstrafe wegen NS-Mord in Theresienstadt
Aus einem durch eine rechtsstaatswidrige Verfahrensverzögerung bewirkten Konventionsverstoß müssen Folgen gezogen werden; dies entspricht der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (vgl. nur BGHR StGB § 46 Abs. 2 Verfahrensverzögerung 1, 7).Schon im Hinblick auf das in Art. 6 Abs. 1 Satz 1 MRK normierte Beschleunigungsgebot und dessen Auslegung durch den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte, aber auch im Blick auf die Bedeutung der vom Rechtsstaatsgebot des Grundgesetzes geforderten Verfahrensbeschleunigung müssen aus einem durch eine rechtsstaatswidrige Verfahrensverzögerung bewirkten Konventionsverstoß Folgen gezogen werden; dies entspricht auch der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (vgl. nur BGHR StGB § 46 Abs. 2 Verfahrensverzögerung 1, 7; BGH wistra 1992, 66).
- BGH, 06.06.2000 - 4 StR 91/00
Verletzung des Rechts auf gerichtliche Entscheidung in angemessener Zeit; …
Es hat unter Beachtung der höchstrichterlichen Rechtsprechung (vgl. BVerfG NStZ 1997, 591; BGH NStZ 1999, 181; BGHR StGB § 46 Abs. 2 Verfahrensverzögerung 7 und 12) Art und Ausmaß der Verzögerung festgestellt und sodann das Maß der Kompensation durch eine Ermäßigung der an sich verwirkten Jugendstrafen konkret bestimmt. - BGH, 26.04.2002 - 2 StR 55/02
Beschleunigungsgrundsatz; Recht auf gerichtliche Entscheidung in angemessener …
Eine rechtsstaatswidrige Verfahrensverzögerung stellt einen neben dem Zeitablauf gesondert zu beachtenden wesentlichen Strafmilderungsgrund dar, bei einem Verstoß gegen das Beschleunigungsgebot ist das Ausmaß der vorgenommenen Herabsetzung der Strafe kenntlich zu machen (st. Rspr.: vgl. BVerfG NStZ 1997, 591; BGHSt 46, 160, 172 ff., BGHR StGB § 46 Abs. 2 Verfahrensverzögerung 1, 3, 7, 13 m.w.N.; zuletzt BGH…, Urt. vom 21. Februar 2002 - 1 StR 538/01). - BGH, 10.11.1999 - 3 StR 361/99
Verschlechterungsverbot; Beschleunigungsgebot
Die Strafkammer hat unter Beachtung der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zu Art. 6 Abs. 1 Satz 1 MRK (vgl. BVerfG NStZ 1997, 591), der auch der Bundesgerichtshof gefolgt ist (BGHR StGB § 46 II Verfahrensverzögerung 7, 12; BGH NStZ 1999, 181), Art und Ausmaß der Verzögerung festgestellt und sodann das Maß der Kompensation durch eine Ermäßigung der an sich verwirkten Gesamtfreiheitsstrafe von drei Jahren und sechs Monaten um ein Jahr auf zwei Jahre und sechs Monate konkret bestimmt. - BGH, 03.12.1997 - 2 StR 267/97
Bestechlichkeit eines Polizeibeamten
Daß das Verfahren rechtsstaatswidrig durch die Strafverfolgungsbehörden verzögert wurde (vgl. BVerfG StV 1993, 352, 353; BGHSt 24, 239; 35, BGHR StGB § 46 Abs. 2 Verfahrensverzögerung 1, 3, 7; BGH NStZ 1986, 217, 218; BGH, Beschl. vom 16. Oktober 1997 - 4 StR 468/97 und vom 21. Oktober 1997 - 4 StR 464/97), ist dem Urteil nicht zu entnehmen und auch sonst nicht ersichtlich. - BGH, 11.09.2003 - 3 StR 316/02
Konfrontationsrecht / Fragerecht (audiovisuelle Vernehmung; Darlegungspflichten …
Die genauere Feststellung der Verfahrensdauer, die auf diese Verzögerung und andere (etwa auch nach Erlaß des angefochtenen Urteils) eingetretenen rechtsstaatswidrigen Verfahrensverzögerungen entfällt, wird dem neuen Tatrichter vorbehalten sein; er wird nach den Grundsätzen der Rechtsprechung - im Wege des Freibeweises - Art und Ausmaß der Verzögerung festzustellen und das Maß der Kompensation durch Vergleich der an sich verwirkten mit der tatsächlich verhängten Strafe ausdrücklich und konkret zu bestimmen haben (vgl. BGHR StGB § 46 Abs. 2 Verfahrensverzögerung 7, 12; BGH NStZ 1999, 181). - BGH, 23.10.1996 - 5 StR 505/96
Feststellung einer Bewertungseinheit bei sukzessivem Auffüllen eines …
Erneuter Entscheidung über die Gesamtsanktion bedarf es hier ferner vor dem Hintergrund beträchtlicher Verfahrensverzögerungen, deren Auswirkung auf die Sanktion näher zu bestimmen sein wird (vgl. BGHR StGB § 46 Abs. 2 Verfahrensverzögerung 7, § 54 Bemessung 2), und gewichtiger sozialer Stabilisierung des Angeklagten. - BGH, 21.01.2000 - 3 StR 367/99
Beihilfe zur Vergewaltigung; Bestimmung des milderen Gesetzes
- BGH, 06.12.2007 - 5 StR 478/07
Berücksichtigung einer Verletzung des Rechts auf Verfahrensbeschleunigung auf die …
- BGH, 09.09.1997 - 4 StR 401/97
Annahme einer tateinheitlichen Begehung bei Sexualdelikten - Anforderungen an …
- BGH, 21.12.1994 - 2 StR 415/94
Strafbarkeit wegen Betrugs und Verletzung der Konkursantragspflicht - …
- BGH, 19.07.2000 - 3 StR 259/00
Beschleunigungsgebot; Bildung einer Gesamtstrafe
- BGH, 03.12.2002 - 3 StR 417/02
Beschleunigungsgebot (Strafmilderung; Strafzumessung; besondere Bedeutung / …
- BGH, 17.04.2007 - 5 StR 541/06
Unzureichende Kompensation der Verletzung des Rechts auf Verfahrensbeschleunigung …
- BGH, 04.10.2006 - 2 StR 297/06
Aufklärungspflicht (Ablehnung von Beweisanträgen; Indiztatsachen; …
- KG, 23.06.2008 - 1 Ss 213/04
Überlange Verfahrensdauer: Teileinstellung wegen rechtsstaatswidriger …
- BGH, 13.06.2007 - 3 StR 194/07
Rechtsstaatswidrige Verfahrensverzögerung (Sachrüge; Verfahrensrüge; …
- BGH, 16.10.1997 - 4 StR 468/97
Folgen der Verfahrensverzögerung - Anforderungen an die Gesamtstrafenbildung
- BGH, 21.10.1997 - 4 StR 464/97
Abgrenzung des Raubes von räuberischer Erpressung - Verfahrensbeschwerde auf …
- BGH, 17.11.1995 - 2 StR 572/95
Strafverfolgungsbehörden - Verfahrensverzögerung - Vertretenmüssen - …
- BGH, 06.09.1994 - 5 StR 228/94
Anforderungen an die Strafzumessung beim Betrug
- BGH, 01.10.1998 - 4 StR 396/98
Verstoß gegen das Verbot der Schlechterstellung in einem Rechtsmittelverfahren - …
- BGH, 16.07.1997 - 2 StR 286/97
Aufhebung eines Strafausspruchs im Revisionsverfahren - Verfahrensverzögerung …
- BGH, 21.07.1994 - 1 StR 396/94
Aufklärungsrüge - Verfahrensverzögerung - Freiwilliger Rücktritt - Prozeßbetrug - …
- BGH, 30.10.2003 - 5 StR 416/03
Verletzung des Beschleunigungsgebotes (rechtsstaatswidrige …
- BGH, 10.05.2000 - 2 StR 142/00
Führen einer halbautomatischen Selbstladekurzwaffe (Verjährung); Konkurrenzen …
- BGH, 06.01.1999 - 5 StR 655/98
Recht auf Verfahrensbeschleunigung (Kompensation bei überlanger Verfahrensdauer; …
- KG, 30.08.2012 - 121 Ss 171/12
Rechtsstaatswidrige Verfahrensverzögerung; selbstständige Anfechtbarkeit einer …
- BGH, 19.11.2003 - 2 StR 368/03
Recht auf Verfahrensbeschleunigung und Recht auf Beschwerde (Kompensation …
- BGH, 16.04.1996 - 1 StR 166/96
Beweisantrag - Bedeutungslosigkeit - Bestätigung der Beweisbehauptung - …
- BGH, 16.02.1994 - 5 StR 578/93
Verurteilung wegen fortgesetzten gemeinschaftlichen gewerbsmäßigen Schmuggels - …
- BGH, 04.10.1995 - 1 StR 548/95
Lange Verfahrensdauer - Vertretenmüssen - Mildernde Berücksichtigung
- BGH, 04.07.1997 - 2 StR 311/97
Verbot der Schlechterstellung - Verhängen von höheren Einzelstrafen durch das …
- OLG Köln, 29.06.1999 - Ss 244/99
Erfüllung des Tatbestandsmerkmals der Gefährdung fremder Sachen von bedeutendem …
- BGH, 18.05.1995 - 5 StR 223/95
Strafmilderung - Strafänderung - Beschleunigungsgebot - Strafzumessung
- OLG Koblenz, 29.02.2000 - 1 Ss 27/00
Fahrlässige Tötung; Alkoholisierung des Fahrers; Verteidigung der Rechtsordnung; …
- OLG Braunschweig, 28.09.1995 - Ws 154/95
Beschwerde gegen Terminierungsverfügung; Nichtanberaumung eines …
- BGH, 23.04.1998 - 4 StR 135/98
Rechtsstaatswidrige Verfahrensverzögerung als wesentlicher Strafmilderungsgrund
- BGH, 21.08.1996 - 5 StR 368/96
Die Revision des Angeklagten wird als unbegründet verworfen
- BGH, 04.05.1995 - 5 StR 64/95
Strafmilderung - Strafänderung - Beschleunigungsgebot - Strafzumessung
- BGH, 10.01.1995 - 1 StR 548/94
Betrug - Besonders schwerer Fall - Strafänderungsgründe - Gesamtwürdigung - …
- BGH, 06.09.1994 - 4 StR 505/94
Eigenständige strafmildernde Bedeutung einer unverhältnismäßig langen …
- BGH, 07.08.1996 - 3 StR 206/96
Verwerfung einer Revision
- BGH, 07.10.1997 - 1 StR 536/97
- BGH, 06.09.1994 - 5 StR 288/94
Anforderungen an die Strafzumessung beim Betrug
Rechtsprechung
BGH, 10.08.1993 - 5 StR 462/93 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- rechtsportal.de
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Strafmilderungsgrund - Strafaussetzung - Bewährung - Urteilsgründe - Angemessenheit - Aussetzungsfähigkeit - Ermessen - Strafwirkung
Papierfundstellen
- NStZ 1993, 584
- StV 1993, 638
Wird zitiert von ... (9) Neu Zitiert selbst (3)
- BGH, 17.09.1980 - 2 StR 355/80
Bundesbankbeamte - §§ 242, 243 StGB, besonders schwerer Fall ohne Erfüllung eines …
Auszug aus BGH, 10.08.1993 - 5 StR 462/93
Zwar darf das Bestreben, dem Angeklagten Strafaussetzung zur Bewährung zu bewilligen, nicht dazu führen, daß die schuldangemessene Strafe unterschritten wird (BGHSt 29, 319 ).Dem Tatrichter ist aber bei Feststellung der schuldangemessenen Strafe ein Spielraum eingeräumt (BGHSt 29, 319, 320 mit weiteren Nachweisen aus der Rechtsprechung).
Innerhalb dieses Spielraums schuldangemessener Strafen trifft den Richter nach § 46 Abs. 1 Satz 2 StGB die Pflicht, die von der Strafe ausgehende Wirkung für das künftige Leben des Täters zu berücksichtigen (BGHSt 29, 319, 321).
- BGH, 08.12.1970 - 1 StR 353/70
Versagung einer Aussetzung der verhängten Freiheitsstrafe zur Bewährung - …
Auszug aus BGH, 10.08.1993 - 5 StR 462/93
Dazu gehört auch die Vermeidung unbeabsichtigter Nebenwirkungen von Verurteilung und Vollzug, etwa der Gefahr, daß die Strafe einen bisher sozial ausreichend eingepaßten Täter aus der sozialen Ordnung herausreißt (BGHSt 24, 40, 42). - BGH, 23.07.1991 - 5 StR 298/91
Berücksichtigung der Spezialprävention
Auszug aus BGH, 10.08.1993 - 5 StR 462/93
Bei dieser außergewöhnlichen Häufung gewichtiger Strafmilderungsgründe hat das Landgericht nicht ausreichend dargetan, aus welchen Gründen nicht auch eine nach der Strafhöhe aussetzungsfähige Strafe noch schuldangemessen gewesen wäre und hätte verhängt werden können (vgl. BGHR StGB § 46 Abs. 1 Spezialprävention 3; Begründung 18).
- BGH, 10.03.2015 - 5 StR 22/15
Rechtsfehlerhafte Strafzumessung (fehlende Prüfung der Schuldangemessenheit einer …
Es hat jedoch im Rahmen der Gesamtstrafenbildung (§ 54 Abs. 1 StGB) nicht dargetan, aus welchen Gründen nicht auch eine nach der Strafhöhe aussetzungsfähige Gesamtfreiheitsstrafe noch schuldangemessen gewesen wäre (…vgl. BGH, Beschlüsse vom 23. Juli 1991 - 5 StR 298/91, BGHR StGB § 46 Abs. 1 Spezialprävention 3;… vom 13. Mai 1992 - 5 StR 440/91, BGHR StGB § 46 Abs. 1 Begründung 18; vom 10. August 1993 - 5 StR 462/93, NStZ 1993, 584). - BGH, 20.04.2022 - 6 StR 104/22
Grundsätze der Strafzumessung (unterlassene Erörterung der Schuldangemessenheit …
Dem Tatgericht ist aber bei der Feststellung der schuldangemessenen Strafe ein Spielraum eröffnet, innerhalb dessen es nach § 46 Abs. 1 Satz 2 StGB die von der Strafe ausgehende Wirkung für das künftige Leben des Täters zu berücksichtigen hat (…vgl. BGH, Beschlüsse vom 23. Juli 1991 - 5 StR 298/91, BGHR StGB § 46 Abs. 1 Spezialprävention 3; vom 10. August 1993 - 5 StR 462/93, NStZ 1993, 584; vom 20. Oktober 2021 - 6 StR 460/21). - OLG Hamm, 20.03.2003 - 3 Ss 78/03
Diebstahl, Freiheitsstrafe, unangemessene Reaktion, geringwertige Sache, …
Auch dies erweist sich als rechtsfehlerhaft (vgl. BGH NStZ 1993, 584).
- BGH, 26.07.1994 - 5 StR 113/94
Verletzung von Art. 6 MRK - Strafmilderung - Verfahrensverzögerung
Innerhalb dieses Spielraums schuldangemessener Strafen trifft den Richter nach § 46 Abs. 1 Satz 2 StGB die Pflicht, die von der Strafe ausgehende Wirkung für das künftige Leben des Täters zu berücksichtigen (BGHSt 29, 319, 321).' (BGH in NStZ 1993, 584 = StV 1993, 638). - BGH, 20.10.2021 - 6 StR 460/21
Grundsätze der Strafzumessung (unterlassene Erörterung der Schuldangemessenheit …
Dem Tatgericht ist aber bei der Feststellung der schuldangemessenen Strafe ein Spielraum eröffnet, innerhalb dessen es nach § 46 Abs. 1 Satz 2 StGB die von der Strafe ausgehende Wirkung für das künftige Leben des Täters zu berücksichtigen hat (…vgl. BGH, Beschlüsse vom 23. Juli 1991 - 5 StR 298/91, BGHR StGB § 46 Abs. 1 Spezialprävention 3; vom 10. August 1993 - 5 StR 462/93, NStZ 1993, 584 mwN). - LG Düsseldorf, 12.02.2009 - 1 KLs 5/08 Die Verhängung einer Strafe von zwei Jahren vermeidet es daher, dass der Angeklagter als unbeabsichtigte Nebenwirkung der Strafe aus seinem intakten sozialen Umfeld herausgerissen wird (vgl. BGH Beschluss vom 10. August 1993 - 5 StR 462/93 - NStZ 1993; StV 1993, 25).
- BGH, 15.02.1994 - 5 StR 26/94
Fehlerhafte Strafzumessung - Unsachliche Urteilsformulierungen
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - BGH, 21.09.1993 - 5 StR 512/93
Voraussetzungen der Annahme einer erheblich verminderten Steuerungsfähigkeit - …
Auf den Senatsbeschluß vom 10. August 1993 - 5 StR 462/93 - wird hingewiesen. - BGH, 08.09.1993 - 5 StR 507/93
Strafschärfende Berücksichtigung verjährten Tatverhaltens
Aus welchen Gründen nicht auch eine nach der Strafhöhe aussetzungsfähige Strafe noch schuldangemessen gewesen wäre und hätte verhängt werden können (Senatsbeschluß vom 10. August 1993 - 5 StR 462/93 -, BGHR StGB § 46 Abs. 1 Spezialprävention 3; Begründung 18), ist bislang nicht ausreichend dargetan.
Rechtsprechung
BGH, 27.05.1993 - 1 StR 265/93 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer
Veränderung des Schuldspruchs bei Erkennung auf aktives Tun statt auf Unterlassen im Revisionsverfahren - Verwertungsverbot einer Vorstrafe bei Tilgungsreife - Strafschärfung wegen Nichtabgabe eines Geständnisses
- rechtsportal.de
StGB § 46
- juris (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- BGH, 17.05.1993 - 1 StR 265/93
- BGH, 27.05.1993 - 1 StR 265/93
Papierfundstellen
- StV 1993, 638 (Ls.)
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (4)
- BGH, 24.07.1985 - 3 StR 127/85
Strafschärfende Verwertung - Verwertung des Nachtatverhaltens bei der …
Auszug aus BGH, 27.05.1993 - 1 StR 265/93
Es darf einem Angeklagten jedoch nicht strafschärfend angelastet werden, daß er kein Geständnis abgelegt hat (st. Rspr., vgl. BGH NStZ 1985, 545 m.w.Nachw.). - BGH, 12.06.1986 - 4 StR 245/86
Erfüllung des Betrugstatbestandes durch Vorspiegelung falscher Tatsachen
Auszug aus BGH, 27.05.1993 - 1 StR 265/93
Dabei ist es nicht nur unzulässig, das Verhalten des Angeklagten in dem gegen ihn selbst geführten Strafverfahren zu berücksichtigen, für eine Berücksichtigung seines Verhaltens in anderen Verfahren (hier der Bewertung einer Zeugnisverweigerung in einem Zivilprozeß) gilt nichts anderes (…vgl. BGHR StGB § 46 Abs. 2 Nachtatverhalten 14; BGH, Beschluß vom 12. Juni 1986 - 4 StR 245/86). - BGH, 08.06.1988 - 3 StR 99/88
Gutachterablehnung wegen Befangenheit - Ablehnung des Gutachters auf dessen …
Auszug aus BGH, 27.05.1993 - 1 StR 265/93
Dabei ist es nicht nur unzulässig, das Verhalten des Angeklagten in dem gegen ihn selbst geführten Strafverfahren zu berücksichtigen, für eine Berücksichtigung seines Verhaltens in anderen Verfahren (hier der Bewertung einer Zeugnisverweigerung in einem Zivilprozeß) gilt nichts anderes (vgl. BGHR StGB § 46 Abs. 2 Nachtatverhalten 14; BGH, Beschluß vom 12. Juni 1986 - 4 StR 245/86). - OLG Karlsruhe, 07.02.1980 - 1 Ss 319/79
Auszug aus BGH, 27.05.1993 - 1 StR 265/93
Es berührt den Bestand des Schuldspruchs nicht, daß der Angeklagte nach den rechtsfehlerfrei getroffenen Feststellungen den Tatbestand der Untreue nicht - wie die Strafkammer meint - durch Unterlassen, sondern durch aktives Tun erfüllt hat (vgl. OLG Karlsruhe NJW 1980, 1859, 1860) [OLG Karlsruhe 07.02.1980 - 1 Ss 319/79].
Rechtsprechung
BGH, 05.08.1993 - 4 StR 406/93 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer
Strafzumessung bei der Verurteilung eines Angeklagten wegen Totschlags in Tateinheit mit Abbruch der Schwangerschaft - Notwendigkeit der Würdigung der psychischen Situation des Angeklagten bei der Strafzumessung
- rechtsportal.de
- juris (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- StV 1993, 638 (Ls.)
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (4)
- BGH, 08.09.1992 - 4 StR 283/92
Hochgradiger Affekt bei Gewalttaten
Auszug aus BGH, 05.08.1993 - 4 StR 406/93
Daß die durch das Verhalten seiner Ehefrau ausgelöste "leicht affektive Aufladung" (UA 38, 40) nicht den Schweregrad erreicht hat, der nach § 21 StGB eine verminderte Schuldfähigkeit begründet hätte, entbindet den Tatrichter nicht von der Verpflichtung, diese im Rahmen der allgemeinen Strafzumessung situationsgerecht zu bewerten und strafmildernd zu berücksichtigen (BGH StV 1986, 198; 1992, 318; NStZ 1993, 33, 34). - BGH, 10.05.1988 - 1 StR 175/88
Straftat - Spurenbeseitigung - Verschleierung - Strafzumessung - …
Auszug aus BGH, 05.08.1993 - 4 StR 406/93
Eine besonders schimpfliche Behandlung der Leiche kann in den Umständen des nachträglichen Vergrabens nicht gesehen werden (vgl. BGHR StGB § 46 Abs. 2 Nachtatverhalten 13 m.w.N.). - BGH, 27.02.1992 - 4 StR 53/92
Kriterien bei der Bemessung der Strafhöhe bei sexueller Belästigung …
Auszug aus BGH, 05.08.1993 - 4 StR 406/93
Daß die durch das Verhalten seiner Ehefrau ausgelöste "leicht affektive Aufladung" (UA 38, 40) nicht den Schweregrad erreicht hat, der nach § 21 StGB eine verminderte Schuldfähigkeit begründet hätte, entbindet den Tatrichter nicht von der Verpflichtung, diese im Rahmen der allgemeinen Strafzumessung situationsgerecht zu bewerten und strafmildernd zu berücksichtigen (BGH StV 1986, 198; 1992, 318; NStZ 1993, 33, 34). - BGH, 03.12.1985 - 1 StR 568/85
Verurteilung eines psychisch wie physisch vom Alkohol Abhängigen wegen …
Auszug aus BGH, 05.08.1993 - 4 StR 406/93
Daß die durch das Verhalten seiner Ehefrau ausgelöste "leicht affektive Aufladung" (UA 38, 40) nicht den Schweregrad erreicht hat, der nach § 21 StGB eine verminderte Schuldfähigkeit begründet hätte, entbindet den Tatrichter nicht von der Verpflichtung, diese im Rahmen der allgemeinen Strafzumessung situationsgerecht zu bewerten und strafmildernd zu berücksichtigen (BGH StV 1986, 198; 1992, 318; NStZ 1993, 33, 34).
- BGH, 07.09.1993 - 5 StR 497/93
Verminderte Schuldfähigkeit in Form der Verminderung des Hemmungsvermögens
Auch wenn er erneut zur Ablehnung der Voraussetzungen des § 21 StGB gelangen sollte, wird er jedenfalls bei der Gesamtwürdigung zu § 226 Abs. 2 StGB und bei der Strafzumessung im übrigen das Maß der alkoholbedingten Enthemmung und der affektiven Belastung des Angeklagten deutlich gewichtiger als bisher zu berücksichtigen haben (vgl. BGH, Beschl. v. 5. August 1993 - 4 StR 406/93 - BGH StV 1992, 318; NStZ 1993, 33, 34).
Rechtsprechung
BGH, 17.05.1993 - 1 StR 265/93 |
Volltextveröffentlichung
- rechtsportal.de
StGB § 266
Verfahrensgang
- BGH, 17.05.1993 - 1 StR 265/93
- BGH, 27.05.1993 - 1 StR 265/93
Papierfundstellen
- StV 1993, 638
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (4)
- BGH, 24.07.1985 - 3 StR 127/85
Strafschärfende Verwertung - Verwertung des Nachtatverhaltens bei der …
Auszug aus BGH, 17.05.1993 - 1 StR 265/93
Es darf einem Angeklagten jedoch nicht strafschärfend angelastet werden, daß er kein Geständnis abgelegt hat (st. Rspr., vgl. BGH NStZ 1985, 545 m.w.Nachw.). - BGH, 12.06.1986 - 4 StR 245/86
Erfüllung des Betrugstatbestandes durch Vorspiegelung falscher Tatsachen
Auszug aus BGH, 17.05.1993 - 1 StR 265/93
Dabei ist es nicht nur unzulässig, das Verhalten des Angeklagten in dem gegen ihn selbst geführten Strafverfahren zu berücksichtigen, für eine Berücksichtigung seines Verhaltens in anderen Verfahren (hier der Bewertung einer Zeugnisverweigerung in einem Zivilprozeß) gilt nichts anderes (…vgl. BGHR StGB § 46 Abs. 2 Nachtatverhalten 14; BGH, Beschluß vom 12. Juni 1986 - 4 StR 245/86). - BGH, 08.06.1988 - 3 StR 99/88
Gutachterablehnung wegen Befangenheit - Ablehnung des Gutachters auf dessen …
Auszug aus BGH, 17.05.1993 - 1 StR 265/93
Dabei ist es nicht nur unzulässig, das Verhalten des Angeklagten in dem gegen ihn selbst geführten Strafverfahren zu berücksichtigen, für eine Berücksichtigung seines Verhaltens in anderen Verfahren (hier der Bewertung einer Zeugnisverweigerung in einem Zivilprozeß) gilt nichts anderes (vgl. BGHR StGB § 46 Abs. 2 Nachtatverhalten 14; BGH, Beschluß vom 12. Juni 1986 - 4 StR 245/86). - OLG Karlsruhe, 07.02.1980 - 1 Ss 319/79
Auszug aus BGH, 17.05.1993 - 1 StR 265/93
Es berührt den Bestand des Schuldspruchs nicht, daß der Angeklagte nach den rechtsfehlerfrei getroffenen Feststellungen den Tatbestand der Untreue nicht - wie die Strafkammer meint - durch Unterlassen, sondern durch aktives Tun erfüllt hat (vgl. OLG Karlsruhe NJW 1980, 1859, 1860).